AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sei es tage-, monatsweise oder auf Langzeitbasis, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Kottenforst (nachfolgend „Hotel“).
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Hotelzimmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „BGB“) wird abbedungen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotelgastes finden nur dann Anwendung, wenn deren Anwendung zwischen dem Hotel und dem Hotelgast ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  4. Ein von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) abweichender Vertragsinhalt oder eine von der AGB abweichende Änderung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Hotelgast zuvor schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Hotelgast zustande.
  2. Wird eine Anfrage des Hotelgastes auf Beherbergung vom Hotel abgelehnt und bietet das Hotel dem Hotelgast eine abweichende Beherbergung an, ist das Hotel an dieses Angebot für eine Zeitdauer von zwei Tagen ab Absendung gebunden. Ein Vertrag über die abweichende Beherbergung kommt zustande, wenn der Hotelgast dieses Angebot innerhalb vorgenannter zwei Tage in Textform annimmt.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Hotelgast. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten, haftet dieser Dritte dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Hotelgast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Hotelgast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen
  2. Der Hotelgast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden oder vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Hotelgast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind die lokalen Steuern und Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und bei Neueinführung, Änderung und Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und –erfüllung mehr als 4 Monate liegen.
  3. Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden – mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfall eine Gebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnschreiben erheben. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Sicherheitsleistung können im Vertrag vereinbart werden. Bei einem längeren Aufenthalt als 7 Tage ist das Hotel zur Stellung von Zwischenrechnungen berechtigt.
  5. Der Hotelgast kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Rücktritt des Hotels

  1. Im Fall der Vereinbarung eines kostenfreien Rücktrittsrechts des Hotelgastes ist das Hotel berechtigt, in dem Zeitraum, in welchem der Hotelgast zum Rücktritt berechtigt ist, ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht, wenn der Hotelgast auf Nachfrage des Hotels innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang der Nachfrage auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht in Textform verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder vom Hotel gemäß § 3 Ziff. 4 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Weiterhin steht dem Hotel ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen
    • Zimmer gebucht werden unter Irreführung oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen wie z.B, hinsichtlich der Person des Hotelgastes oder des Zwecks
    • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme von Leistungen des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt
    • das Hotel von Umständen erfährt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Hotelgastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Hotelgast fällige Forderungen des Hotels nicht fristgerecht ausgleicht oder die vom Hotel verlangten Sicherheiten nicht fristgerecht gewährt und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen
    • der Hotelgast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches, der Schuldenregulierung dienendes Verfahren, eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hotelgastes eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besitzt der Hotelkunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 5 Rücktritt des Hotelkunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Hotelgastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung des Hotels zur Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Hotelgast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Hotelgastes erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, steht dem Hotelgast kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Auf diese Vergütung sind die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall ist der Hotelgast verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Hotelgast steht der Nachweis der konkret ersparten Aufwendungen des Hotels frei.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Hotelgast hat einen Anspruch auf die von ihm gebuchte Zimmerkategorie. Er hat jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Hotelgast frühestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer und die Apartments spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer verspäteten Räumung kann das Hotel für eine vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises und ab 18:00 Uhr 100 % des Listenpreises für eine Übernachtung in Rechnung stellen. Hierdurch werden vertragliche Ansprüche des Hotelgastes nicht begründet.

§ 7 Haftung des Hotels

  1. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet das Hotel unbeschränkt. Gleiches gilt bei Garantien für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, arglistiges Verschweigen von Mängeln sowie bei arglistiger Täuschung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  2. Unbeschadet § 7 Ziff. 1 ist die Haftung des Hotels für leicht fahrlässige Pflichtverletzung ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und/oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Hotelgast regelmäßig vertrauen darf – sogenannte Kardinalpflichten), betroffen sind.
  3. Die Haftung des Hotels für leicht fahrlässige Pflichtverletzung von Kardinalpflichten (gem. § 7 Ziff. 2) ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Hotelgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Hotelgast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  5. Unbeschadet § 7 Ziff. 1 verjähren alle Ansprüche der Hotelgäste, die Unternehmer sind, gegen das Hotel innerhalb eines Jahres.
  6. Für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels gelten § 7 Ziff. 1-5 entsprechend.
  7. Sofern für die Hotelgäste Nachrichten, Post und Warensendungen eintreffen, werden diese mit Sorgfalt behandelt, aufbewahrt, dem Hotelkunden während des Aufenthalts im Hotel weitergeleitet und auf ausdrücklichen Wunsch kostenpflichtig nachgesandt.
  8. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage des Hotelgastes nachgesandt. Die Kosten für den Versand trägt der Hotelgast. Im Übrigen wird das Hotel diese Gegenstände für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahren und den Hotelgast darüber informieren. Dem Hotel steht das Recht zu, die Gegenstände nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  9. Stellt das Hotel dem Hotelgast einen Stellplatz zur Verfügung, entsteht hierdurch kein Verwahrvertrag. Eine Überwachungspflicht des Hotels wird nicht begründet.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrags, der Vertragsbestätigung, der Antragsbestätigung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag bedürfen der Schriftform. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform festgelegt ist, wird dieser auch durch entsprechende Erklärungen per E-Mail genügt.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels, sofern der Hotelgast Unternehmer ist.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.